- Vollmacht-Spediteur
- durch Empfängervollmacht gemäß § 77 V EVO zur Zuführung der Güter vom Bestimmungsbahnhof zum Empfänger legitimierter ⇡ Spediteur. Der V.-Sp. leistet Zahlung (als Vertreter des Empfängers) für die auf den Sendungen ruhenden Frachten und evtl. Nachnahme. Zwischen V.-Sp. und seinen Kunden gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Geschäfte werden deshalb auch durch den Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (SVS/RVS) versichert.
Lexikon der Economics. 2013.